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Mietvertrag
für Haus 3
(Heimstr. 37, 17268 Templin)
§ 1 Mietobjekt
Das Mietobjekt kann mit maximal 6 Personen (plus 2 Kleinkinder bis 2 Jahre) belegt werden. Die Nutzung mit mehr Personen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Belegt der Mieter das Objekt ohne Zustimmung mit mehr Personen als vereinbart, erhöht sich der Mietpreis unbeschadet sonstiger Rechte des Vermieters im Verhältnis der tatsächlichen zur zulässigen Belegung. Der Mietvertrag kann im Falle einer Belegung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Personen sofort gekündigt werden. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht rückerstattet.
Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
§ 2 Mietzeit
Das Mietverhältnis ist für den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraum geschlossen. Eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.
Die Anreise ist am ersten Tag der Mietzeit ab 16 Uhr möglich. Das Objekt ist am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen und zurück zu geben.
Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist innerhalb von 30 Tagen vor Übernahme der Mietsache ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gründen ist eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter möglich, wenn der Mieter die Rechte die Mietsache unbefugt Dritten überlässt, die Mietsache abweichend von den vereinbarten Zwecken nutzt, der Mieter eigenmächtig die Mietsache verändert.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
§ 3 Mietpreis, Anzahlung und Zahlung des Restbetrags
Der schriftlich vereinbarte Preis ist ein Endpreis und schließt die jeweils zum Buchungszeitpunkt geltende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht etwas anders vereinbart ist. Zuschläge, z.B. für Wäschepakete, werden als einmalig zusätzlich vereinbarter Betrag in Rechnung gestellt.
Die Anzahlung beträgt 150 Euro und ist mit Vertragsschluss auf das Konto DE26 2004 1133 0368 5856 00 bei der Comdirect zu zahlen. Der Restbetrag (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) muss bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.
§ 4 Reinigung
Der Mieter ist für die laufende Reinigung der vermieteten Räume selbst verantwortlich. Der Vermieter reinigt die Räume während der Mietzeit nicht.
Die Kosten der Endreinigung sind, falls nicht anders vereinbart, mit einer vereinbarten Pauschale abgegolten. Sie sind auf einen normalen Reinigungsaufwand kalkuliert. Die Unterkunft ist bei der Abreise besenrein zu verlassen, den Müll bitte entsorgen. Sollten bei Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, die über den normalen Reinigungsaufwand hinausgehen, so wird deren Beseitigung dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§ 5 Stornoregelung
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Beträge zu entrichten, sofern das Objekt nicht anderweitig vermietet werden kann.
Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 0% des Mietpreises
Rücktritt ab 30 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass durch die Stornierung beim Vermieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Kann der Vermieter das Objekt anderweitig vermieten, trägt der Mieter eine etwaige Differenz (maximal aber die o.g. Stornogebühren). Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 6 Nutzung
Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme vom ordnungsgemäßen Zustand des Objektes zu überzeugen und Mängel sofort schriftlich anzuzeigen mit entsprechenden Fotos.
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und regelmäßig zu lüften.
§ 7 Beendigung des Mietverhältnisses
Die Mietsache ist dem Vermieter spätestens am letzten Tag mit sämtlichem Zubehör zur vereinbarten Zeit zu übergeben. Eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen. Der Mieter hat Schäden, deren Entstehung er zu vertreten hat, zu beseitigen. Hat der Mieter die Mietsache verändert, hat er die Mietsache mit Rückgabe in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter Nutzungsentschädigung in Höhe des von 150% des vertraglich vereinbarten Mietzinses zeitanteilig für die Dauer der unberechtigten Nutzung sowie eine weitere Aufwandspauschale in Höhe von einmalig 10% des für die vertragliche Mietdauer angefallenen Mietzinses als Mindestschaden. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren, dem Mieter der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.
Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Rückerstattung geleistet.
Die Unterkunft ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Sämtliche Gegenstände sollten sich dort befinden, wo sie sich bei Übernahme des Objektes befanden. Sämtliches Geschirr, Besteck und die Kochutensilien müssen zur Rückgabe gereinigt sein. Darüber hinaus schuldet der Mieter keine Endreinigung.
§ 8 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, die in den Vertrag einbezogenen Personen (Mitnutzer), Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein Schaden auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist.
Bei Schäden an der Mietsache, die regelmäßig nicht durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn die Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.
Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat dies dem Vermieter nachzuweisen und dem Vermieter
sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt.
Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Sofern der Vermieter nicht Abhilfe schaffen konnte, weil ein Schaden oder ein Mangel vom Mieter nicht rechtzeitig gemeldet wurde, kann der Mieter weder Mietminderung geltend machen noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder das Mietverhältnis fristlos kündigen
§ 9 Haftung des Vermieters
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet generell nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten).
Diese Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ferner, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Haftungsausschlüsse greifen außerdem nicht ein bei Schäden, für die der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat.
Der Vermieter schuldet einen bestimmten Standard der Medienanschlüsse nicht. Es gelten die bei Überlassung bestehenden tatsächlichen Verhältnisse als vereinbart.
§ 10 Schriftform, salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform.
Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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